Neuer Durchgang der Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (TP) ab Mai 2025
Nach den geltenden Psychotherapievereinbarungen können PsychologInnen und Psychologische PsychotherapeutInnen in relativ kurzer Zeit und mit relativ wenig Aufwand neben ihrer begonnenen oder abgeschlossenen TP-Ausbildung zusätzlich die Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendpsychotherapie erlangen. Nicht unumstritten, aber begründbar ist dieser begrenzte Aufwand vor allem durch die vorangegangene aufwändige TP-Ausbildung sowie durch das Psychologiestudium. Allerdings ist die Kinderpsychotherapie ein ganz eigenes Verfahren, z. B. mit eigenen Kommunikationsmitteln (Spiel) und eigenen Regeln. Normalerweise absolviert ein/e KindertherapeutIn die Ausbildung in 5 Jahren.
Neben der Begrenztheit der Anforderungen der Zusatzqualifikation gibt es viele weitere Vorteile, die das Angebot der Zusatzqualifikation attraktiv machen:
- Sie erweitern damit nicht nur Ihre Abrechnungsmöglichkeiten, sondern auch Ihre Arbeitsmöglichkeiten.
- Die Arbeit mit Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen nebeneinander ist nicht nur abwechslungsreich, sie ermöglicht auch zahlreiche Synergie-Effekte, die sowohl Ihre theoretische als auch Ihre technische Orientierung erweitern.
- Sie können sich mit der Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auch erweitert auf offene Praxissitze bewerben, haben damit sozusagen ein ‚Ass im Ärmel’, dass sich u. U. als entscheidend für die Zulassung auswirken kann, da Kinder und Jugendliche aktuell immer noch schlechter versorgt sind wie Erwachsene. Der Druck auf die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, hat sich gerade in der letzten Zeit deutlich verstärkt.
- Da wir in die Zusatzqualifikation die Anforderungen des Curriculums der PTK Berlin zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach dem Kinder- und Jugendlichen-Hilfsgesetz KJHG integriert haben, wird auch eine psychotherapeutische Tätigkeit für die Jugendämter unter bestimmten Voraussetzungen für Sie ermöglicht.
- Auch in der Kostenerstattung werden Ihre Möglichkeiten eine psychotherapeutische Praxis zu finanzieren erheblich erweitert, denn in der Kinderpsychotherapie sind die Wartezeiten genauso lang wie bei den Erwachsenen. Das Bundessozialgericht hat jedoch festgelegt, dass Kindern und Jugendlichen nur die Hälfte der Wartezeit auf eine Psychotherapie, nämlich 6 Wochen, zuzumuten ist. Anzumerken ist hier, dass Eltern, die für ihre Kinder eine Psychotherapie fordern, dies sehr viel vehementer tun können als dies für Erwachsene möglich ist, die für sich selbst eine Kostenerstattung gegenüber der Krankenkasse erkämpfen wollen. Zu bedenken ist auch, dass es in Berlin nur ganz wenige Praxen gibt, die Kostenerstattung für Kindertherapie anbieten.