Bildungskreditprogramm

Information  zum Bildungskreditprogramm der Bundesregierung:

Allgemeine Webseite zum Bildungskreditprogramm


Förderbestimmungen zum Bildungskredit

§ 1 Zweck der Förderung
"Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen werden nach
Maßgabe dieses Programms verzinsliche Bildungskredite gewährt. Die Kredite dienen bei
nicht nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geförderten Auszubildenden
der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei geförderten Auszubildenden der Fi-
nanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) erfasstem Aufwand."