Ausbildung
Die Ausbildung von PsychotherapeutInnen wird in Deutschland durch das Gesetz für die Berufe der/des Psychologischen PsychotherapeutIn und der/des Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn sowie die dazu gehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen des Bundesministers für Gesundheit geregelt.
Der Zugang zur Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn an der BAP setzt ein abgeschlossenes Diplom-Studium oder ein kombiniertes Bachelor-Masterstudium der Psychologie voraus. Mehr Information zu dieser Ausbildung finden Sie auf der Seite Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn.
Für die Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten berechtigen darüber hinaus auch Abschlüsse der Studiengänge der Pädagogik oder Sozialpädagogik, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erworben worden sind. Mehr Information zu dieser Ausbildung sowie eine Liste mit weiteren Studiengängen aus dem Bereich der Pädagogik und Sozialpädagogik, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, finden Sie auf der Seite Ausbildung zur/zum Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn.