Ausbildung

Die Ausbildung von Psychotherapeuten wird in Deutschland durch das Gesetz für die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die dazu gehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen des Bundesministers für Gesundheit geregelt.

Der Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten an der BAP setzt ein abgeschlossenes Diplom-Studium oder ein kombiniertes Bachelor-Masterstudium der Psychologie voraus. Mehr Information zu dieser Ausbildung finden Sie auf der Seite Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn.

Für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten berechtigen darüber hinaus auch Abschlüsse der Studiengänge der Pädagogik oder Sozialpädagogik, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erworben worden sind. Mehr Information zu dieser Ausbildung sowie eine Liste mit weiteren Studiengängen aus dem Bereich der Pädagogik und Sozialpädagogik, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, finden Sie auf der Seite Ausbildung zur/zum Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn.